Piper am Flugplatz Lanzen Turnau

Flugplatzbetrieb ohne Betriebsleiter

gemäß § 2a ZFBO

Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters sind folgende Bedingungen einzuhalten:
1
PPR unbedingt erforderlich. Dafür steht das Anmeldeformular oder die telefonische Anmeldung zur Verfügung. PPR wird immer mittels E-Mail, SMS oder telefonisch beantwortet (Zustimmung des Betriebsleiters erforderlich).
2
Die Luftfahrzeuge müssen mit einem zulässigen Notsender (ELT) ausgerüstet sein oder ein Notfunksender (PLB) muss mitgeführt werden.
3
Die Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie die Hindernisfreiheit des Schutzbereiches ist vor dem Abflug bzw. vor der Landung auf geeignete Art und Weise sicherzustellen – insbesondere durch Einhaltung der entsprechenden An- und Abflugverfahren.
4
Der verantwortliche Pilot hat auf der Frequenz 122,505 MHz spätestens 3 Minuten vor dem Einflug in die Platzrunde regelmäßig Positionsmeldungen (Blindübertragung) abzugeben.
5
Innerhalb von 10 Minuten nach Landung bzw. Start sind die Lande- bzw. Abflugzeit bekannt zu geben.
6
Die Betankung ist nur unter Aufsicht einer vom Flugplatzbetriebsleiter autorisierten Person zulässig.
7
Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.
⚠ Hinweis Grenzpolizei / Zoll:
Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.