Flugplatzbetrieb ohne Betriebsleiter
gemäß § 2a ZFBO
Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters
sind folgende Bedingungen einzuhalten:
1
PPR unbedingt erforderlich. Dafür steht das
Anmeldeformular
oder die telefonische Anmeldung zur Verfügung.
PPR wird immer mittels E-Mail, SMS oder telefonisch beantwortet
(Zustimmung des Betriebsleiters erforderlich).
2
Die Luftfahrzeuge müssen mit einem zulässigen Notsender (ELT)
ausgerüstet sein oder ein Notfunksender (PLB) muss mitgeführt werden.
3
Die Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie die
Hindernisfreiheit des Schutzbereiches ist vor dem Abflug bzw. vor der Landung
auf geeignete Art und Weise sicherzustellen – insbesondere durch Einhaltung
der entsprechenden An- und Abflugverfahren.
4
Der verantwortliche Pilot hat auf der Frequenz 122,505 MHz
spätestens 3 Minuten vor dem Einflug in die Platzrunde regelmäßig
Positionsmeldungen (Blindübertragung) abzugeben.
5
Innerhalb von 10 Minuten nach Landung bzw. Start sind
die Lande- bzw. Abflugzeit bekannt zu geben.
6
Die Betankung ist nur unter Aufsicht einer vom Flugplatzbetriebsleiter
autorisierten Person zulässig.
7
Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.
⚠ Hinweis Grenzpolizei / Zoll:
Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.
Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.