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Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters (§ 2a ZFBO)
Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters sind folgende Bedingungen einzuhalten:
- PPR unbedingt erforderlich. Dafür steht das Anmeldeformular oder
die telefonische Anmeldung zur Verfügung.
- PPR wird immer mittels email, SMS oder telefonisch beantwortet!! (Zustimmung des Betriebsleiters!)
- die Luftfahrzeuge mit einem zulässigen Notsender (ELT) ausgerüstet sind
oder ein Notfunksender (PLB) mitgeführt wird
- die Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen, sowie die Hindernisfreiheit
des Schutzbereiches vor dem Abflug
bzw. vor der Landung auf geeignete Art und
Weise, insbesondere durch die Einhaltung der entsprechenden An- und Abflugverfahren.
- Der verantwortliche Pilot hat auf der Frequenz 122,505 Mhz, spätestens 3 Minuten vor dem Einflug in
die Platzrunde regelmäßig Positionsmeldungen (Blindübertragung) abzugeben.
- Innerhalb von 10 Minuten nach Landung bzw. Start sind die Lande- bzw. Abflugzeit bekannt zu geben.
- Die Betankung ist nur unter Aufsicht einer vom Flugplatzbetriebsleiter autorisierten Person zulässig
- Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren
ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich
- Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen